ist seit 01.01.2009 Pflicht, sofern der Eigentümer seine Immobilie neu vermieten bzw. verkaufen möchte. Unterschieden wird in Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.
Der Verbrauchsausweis ist in jedem Fall die günstigere Variante, da hier der Verbrauch der letzten drei Jahre (oder mehr) die Grundlage der Berechnung darstellt. Das Ergebnis ist also abhängig vom individuellen Nutzungsverhalten der bisherigen Eigentümer/Mieter. In der Regel bietet dieser Ausweis aber eine gute Orientierung für Käufer/Mieter.
Bei dem Bedarfsausweis wird auf Grund einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage, der Energiebedarf der Immobilie ermittelt. Für Neubauten ist der Bedarfsausweis bereits seit 2002 vorgeschrieben. Ausserdem benötigen Gebäude, bei denen der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, diesen Bedarfsausweis (ausgenommen Gebäude die durch eine Modernisierung das Wärmeschutzniveau der 1.Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen)